Nutzungsvertrag für Analytics Hub

 

Dieser Vertrag kommt zustande zwischen der Fa. emax digital GmbH, Am Kartoffelgarten 14 (c/o Werk1), 81671 München, Deutschland, vertreten durch Herrn Andreas Kleofas und Herrn Dominik Pietrowski (Lizenzgeber), und dem Lizenznehmer (Kunde).

 

VORBEMERKUNG

 

Der Lizenznehmer will den Software-as-a-Service des Lizenzgebers (fortan: „Service“) zeitlich begrenzt nutzen. Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer auf der Grundlage dieses Vertrags die Nutzung dieses Services im Umfang der gem. § 1 bei der Registrierung gewählten Lizenz zur Verfügung.

 

§ 1 Definitionen und Lizenzmodelle

(1) Mit „Service“ ist die Webanwendung Analytics Hubs und dessen Features gemeint, die durch proprietäre Analyse-Technologien die Suchergebnisse, Detailseiten, Bestsellerlisten auf den Webseiten von Amazon sowie von Amazon zur Verfügung gestellte Schnittstellen auswertet und die ausschließlich online und über die Internetseite https://emax-digital.com bereitgestellt wird.

(2) Einzelnutzerlizenz: Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer im Rahmen der „Einzelnutzerlizenz“ die Nutzungsrechte an dem Service in dem Umfang ein, dass eine einzige, individuell registrierte natürliche Person („Nutzer“), berechtigt ist, den Service zu nutzen. Die Nutzung darf auf unterschiedlichen Geräten, aber allein durch den Nutzer erfolgen. Die Nutzung darf nur für eigene Zwecke des Nutzers oder betriebliche Zwecke seines Arbeitgebers verwendet werden. Zugangsdaten oder Zugriff auf den Service dürfen nicht an Dritte oder Kunden weitergegeben werden.

(3) Volumenlizenz: Bei der Volumenlizenz räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das Recht ein, eine vorher festgelegte Anzahl an natürlichen Personen auszuwählen, die sich bei dem Service als Nutzer registrieren und individuelle Zugangsdaten erhalten. Die Nutzung darf nur für eigene Zwecke des Nutzers oder betriebliche Zwecke seines Arbeitgebers verwendet werden. § 1 (2) gilt entsprechend, insbesondere dürfen Nutzer keine Zugangsdaten oder den Zugriff auf den Service an Dritte weitergeben.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die auf die Vertragslaufzeit befristete, entgeltliche Überlassung der Nutzungsmöglichkeit des Services nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe von § 3 und im Rahmen des gem. § 1 gewählten Lizenzumfangs.

(2) Der Service greift auf Datenbestände der zur Handelsplattform Amazon gehörenden Unternehmen zu, soweit und solange diese Daten bereitgestellt werden (Selling Partner API, Suchergebnisse in der Amazon-Suche, etc.). Für den Fall, dass dieser Datenzugriff gestört sein sollte, kann es sein, dass keine oder keine aktuellen Daten oder Statistiken abrufbar sind. Die Datenbestände der Handelsplattform werden automatisiert und ohne Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit vom Lizenzgeber über den Service dem Lizenznehmer bereitgestellt und visualisiert. Der Lizenzgeber ist daher für die bereitgestellten Inhalte und die vom Lizenznehmer daraus abgeleiteten Entscheidungen oder Rechtsgeschäften nicht verantwortlich.   

(3) Der Leistungsumfang des Services für den Lizenznehmer richtet sich nach dem gewählten Leistungspaket. Die Eingabe von mehreren Suchworten (Keywords) richtet sich in gleicher Weise nach dem gewählten Leistungspaket. Auf Anfrage des Lizenznehmers kann der Leistungsumfang iindividuell verändert werden (sog. Custom Services).

(4) Auf der Grundlage dieser Datenbestände stellt der Service tagesaktuelle Informationen über die Sichtbarkeit von Marken in der Suche auf Amazon sowie die Sichtbarkeit von Sponsored Ads (PPC) zur Verfügung.

(5) Außerdem können Produktmerkmale wie Produkt-Preise und Rezensionen auf Amazon analysiert und verfolgt werden.

(6) Installations- und Konfigurationsleistungen, eine Einführung Schritt für Schritt oder Kundenservice sind nicht Gegenstand dieses Vertrags, können aber zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.

 

§ 3 Rechteeinräumung

(1) Der Lizenznehmer erhält mit vollständiger Bezahlung des jeweiligen monatlichen Entgelts gemäß § 4 dieses Vertrages das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Mietvertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung des Services im in diesem Vertrag eingeräumten Umfang und nach Maßgabe der gem. § 1 ausgewählten Lizenzen.  

(2) Der Lizenznehmer ist abhängig vom gewählten Leistungspaket berechtigt, Daten in Form von Listen oder Datenblättern herunterzuladen und diese Daten zeitlich unbeschränkt zu nutzen.

(3) Der Lizenznehmer oder ggf. Nutzer sind nicht berechtigt, die Zugangsdaten für den Service oder die Nutzung des Nutzerkontos Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es nicht gestattet, den Service zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder den Service oder dessen Ergebnisse öffentlich abrufbar wiederzugeben oder zugänglich zu machen, es sei denn, der Lizenzgeber hat für eine dieser Nutzungshandlungen seine ausdrückliche Zustimmung erteilt.

(6) Verstößt der Lizenznehmer gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an den Lizenzgeber zurück. Gleiches gilt, wenn gegen die in § 1 genannten Lizenzmodelle verstoßen wird. In den vorgenannten Fällen hat der Lizenznehmer die Nutzung des Services unverzüglich und vollständig einzustellen. Der Lizenzgeber wird das oder die betroffenen Nutzerkonten sperren.

 

§ 4 Vergütung, Fälligkeit und Verzug

(1) Die Vergütung für die Gebrauchsgewährung richtet sich nach dem vom Lizenznehmer gewählten Leistungspaket und nach dem gewählten Lizenzmodell (§ 1). Vergütungsangaben verstehen sich als Netto-Preise zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe gem. des UStG.

(2) Der Mietzins wird für den jeweiligen Monat im Voraus am 1. Werktag eines jeden Monats fällig. Im ersten Monat des Mietzeitraumes wird der Mietzins mit vollständiger Bereitstellung des Services fällig.

(3) Die Verzugszinsen betragen acht Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, sofern der Lizenznehmer Unternehmer ist.

 

§ 5 Schutz des Services

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Service durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. Passwörter müssen vertraulich behandelt und sicher aufbewahrt werden.

 

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach dem gewählten Leistungspaket. Die Fälligkeit des gewählten Vertrages kann auf dem unterschriebenen Angebot eingesehen werden.

(2) Wird der Vertrag für die Dauer eines Monats geschlossen, beträgt die Laufzeit ein Monat ab dem Tag des Abschluss des Vertrages. Der Vertrag verlängert sich immer automatisch um einen weiteren Monat, wenn er nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des jeweiligen Monats gekündigt wird.

(3) Wird der Vertrag für die Dauer von drei Monaten geschlossen, beträgt die Laufzeit drei Monate ab dem Tag des Abschluss des Vertrages. Der Vertrag verlängert sich immer automatisch um drei weitere Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

(4) Wird der Vertrag für die Dauer von 12 Monaten geschlossen, beträgt die Laufzeit 12 Monate ab dem Tag des Abschluss des Vertrages. Der Vertrag verlängert sich immer automatisch um 12 weitere Monate, wenn er nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

(5) Der Mietvertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der den Lizenzgeber zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer Nutzungsrechte des Lizenzgebers dadurch verletzt, dass er den Service über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung des Lizenzgebers hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt. Im Übrigen wird auf § 543 BGB hingewiesen.

(6) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim Lizenzgeber maßgeblich.

(7) Im Falle einer Kündigung kann der Lizenznehmer den Service bis zum Ende der bezahlten Laufzeit weiter nutzen. Etwaige exportierte Dateien (Excel-Sheets) darf der Lizenznehmer auch darüber hinaus weiternutzen. Das Nutzerkonto bleibt nach einer Kündigung des Mietvertrages weiter aktiv. Um das Nutzerkonto vollständig zu löschen, muss der Lizenznehmer eine E-Mail mit der entsprechenden Anfrage an support@emax-digital.com schicken. Etwaige darin gespeicherte Daten, z.B. Keyword-Listen, und Nutzerdaten werden anschließend automatisch gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Mehr Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung für den Service enthalten.

 

§ 7 Instandhaltung

(1) Der Lizenzgeber leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit (§ 2) des Services während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung des Services keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Lizenzgeber wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Mietsache in angemessener Zeit beseitigen.

(2) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber Mängel des Services nach deren Entdeckung unverzüglich über eine der angebotenen Kontaktmöglichkeiten anzuzeigen, entweder via E-Mail an support@emax-digital.com oder über das in der Web-Oberfläche bereitgestellte „Contact Us“-Formular. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung des Zeitpunkts des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.

 

§ 8 Sonstiges

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung.

(2) Erfüllungsort ist München. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

(3) Sämtliche in diesem Vertrag genannten Anlagen sind Vertragsbestandteil.

(4) Der Lizenznehmer bestätigt, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

 

§ 9 Vertragsschluss

Dieser Vertrag kommt zwischen den Parteien zustande, soabld der Lizenznehmer das Angebot auf Abschluss dieses Vertrags angenommen zu haben.