Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
emax digital Software und Managed Services
Stand: 28. Juli 2026
Teil A – Allgemeine Regelungen
A.1 Anwendung und Geltung der AGB
A.1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der emax digital GmbH, Balanstraße 73, Gebäude 7, 81541 München („emax digital“) für emax digital Managed Services und die Software von emax digital (im Folgenden die „AGB“) beinhalten allgemeine Regelungen für die Zusammenarbeit der Parteien sowie die Lizenzbestimmungen (Regelungen zur Übertragung der Nutzungsrechte an der SOFTWARE), die für jeden einzelnen Auftrag des Kunden gegenüber emax digital gelten sollen. Die einzelnen Aufträge werden die Parteien in Einzelverträgen regeln.
A.1.2 Von diesen AGB abweichende oder sie ergänzende Regelungen in den Einzelverträgen gehen den Regelungen dieser AGB vor.
A.1.3 Mehrere Produkte oder Leistungen von emax digital können in einem einheitlichen Einzelvertrag gebündelt werden. Werden einzelne Produkte oder Leistungen separat beauftragt, erfordert dies jeweils eigenständige Einzelverträge mit jeweils eigener Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit. Werden nach Vertragsschluss zusätzliche Produkte oder Leistungen beauftragt, ist hierfür grundsätzlich ein zusätzlicher Einzelvertrag erforderlich. Entsprechendes gilt für die separate Buchung unterschiedlicher Module von Produkten von emax digital.
A.1.4 Die Leistungen und Angebote der emax digital richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
A.2 Begriffsbestimmungen
A.2.1 „BEREITSTELLUNG“ ist der Zeitpunkt, ab dem der NUTZER erstmals Zugang zu der SOFTWARE erhält.
A.2.2 „CHANGE“ ist jede zwischen den Parteien vereinbarte Änderung, Ergänzung, Erweiterung oder sonstige Abweichung von dem bei Vertragsschluss vereinbarten Umfang der von emax digital für den Kunden erbrachten Managed Services; Anpassungswünsche des Kunden hinsichtlich der von emax digital bereitgestellten SOFTWARE (Feature Requests) oder kundenspezifische Entwicklungsarbeiten sind kein bloßer CHANGE.
A.2.3 „DATEN“ sind Daten, die mittels der SOFTWARE für den NUTZER ausgelesen, aufbereitet, erstellt und/oder in sonstiger Weise verarbeitet werden.
A.2.4 „DOKUMENTATION“ ist die Bedienungsanleitung für den NUTZER, bestehend aus den von emax digital (z.B. über ein Online Help Center) herausgegebenen elektronischen und schriftlichen Anwenderhilfen, Spezifikationen und Beschreibungen.
A.2.5 „ÜBERGABEPUNKT“ ist die Schnittstelle vom Rechenzentrum der emax digital in Datennetze, die rechtlich nicht emax digital zuzuordnen sind, insbesondere das Internet (z.B. https://app.emax-digital.com/).
A.2.6 „MITARBEITER“ sind alle Angestellten der emax digital und alle mit der Durchführung des jeweiligen Auftrags von emax digital beauftragten Subunternehmer, deren Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen. Diese sind zur Geheimhaltung und zur Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften verpflichtet.
A.2.7 „NUTZER“ sind der Kunde der emax digital, dem emax digital vertraglich die hierin genannten Rechte zur Nutzung der SOFTWARE eingeräumt hat, sowie die vom Kunden nach Maßgabe dieser AGB für die Nutzung der SOFTWARE freigeschalteten Anwender.
A.2.8 „BUGFIX“ bezeichnet einen zur Korrektur oder Umgehung von technischen Fehlern der SOFTWARE entwickelten Programmstand, der dem NUTZER von emax digital zur Verfügung gestellt wird. Das Ziel eines BUGFIXES ist die schnellstmögliche Bereitstellung einer Fehlerkorrektur.
A.2.9 „SOFTWARE“ bezeichnet die emax digital Software in der jeweils aktuellen Version, die ausschließlich online und über die Internetseite https://app.emax-digital.com bereitgestellt wird.
A.2.10 „SUPPORTLEISTUNGEN“ sind alle Leistungen zur Unterstützung des NUTZERS im Rahmen des Teils C dieser AGB.
A.2.11 „SYSTEMVORAUSSETZUNGEN“ bezeichnet die zum Betrieb der SOFTWARE erforderlichen technischen Voraussetzungen. Für die Nutzung der SOFTWARE ist ein Internetzugang erforderlich; für eine optimale Nutzererfahrung empfiehlt emax digital einen aktuellen Chrome- oder Firefox-Browser. Zugänge zu Amazon Vendor Central, Seller Central, Amazon Ads-Konten und AMC-Instanzen werden von Amazon direkt vergeben. emax digital hat auf die Vergabe, Einschränkung oder den Entzug dieser Zugänge keinen Einfluss. Fehlende oder entzogene Amazon-Zugänge begründen keinen Mangel der SOFTWARE.
A.2.12 „TECHNISCHER FEHLER“ bedeutet, dass die dem NUTZER zur Verfügung gestellten Dienste oder Leistungen nicht verfügbar sind oder die SOFTWARE falsche Ergebnisse liefert. Verzögerungen oder Fehler in Schnittstellen oder Daten von Amazon begründen keinen TECHNISCHEN FEHLER der SOFTWARE.
A.2.13 „VERFÜGBARKEIT“ bedeutet die Verfügbarkeit der SOFTWARE am ÜBERGABEPUNKT, skaliert auf die monatliche Verfügbarkeit abzüglich angekündigter WARTUNGSARBEITEN.
A.2.14 „VERTRAGSSCHLUSS“ ist der Zeitpunkt, in dem der Kunde und emax digital ihre auf Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärungen in schriftlicher Form oder in fortgeschrittener elektronischer Form i.S.d. Art. 26 der eIDAS-Verordnung (z.B. per AdobeSign oder DocuSign) abgeben.
A.2.15 „VORFALL“ ist eine vom NUTZER gemeldete Situation, in der Unterstützung benötigt wird und die Ursache noch nicht abschließend geklärt ist. emax digital priorisiert gemeldete VORFÄLLE intern nach deren Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb des Kunden.
A.2.16 „WARTUNGSARBEITEN“ sind Zeiträume, in denen infolge von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten die vertragsgegenständlichen Leistungen dem NUTZER nicht oder nur eingeschränkt am ÜBERGABEPUNKT zur Verfügung stehen. emax digital kündigt planbare WARTUNGSARBEITEN rechtzeitig an, in der Regel über ein Banner oder eine Information innerhalb der SOFTWARE.
A.3 Vertragsgegenstand, CHANGES und sonstige Leistungsänderungen
A.3.1 Vertragsgegenstand sind ausschließlich die im Einzelvertrag bezeichneten Produkte und Leistungen mit den in der Leistungsbeschreibung und der DOKUMENTATION angegebenen Eigenschaften, Merkmalen, Verwendungszwecken und Nutzungsmöglichkeiten. Darstellungen in Testprogrammen, Produkt- oder Projektbeschreibungen, auch im Internet, sind ausdrücklich keine Beschreibungen der geschuldeten Produkt- oder Leistungsbeschaffenheit.
A.3.2 Der Kunde kann auch nach VERTRAGSSCHLUSS einen CHANGE der von emax digital erbrachten Dienstleistungen (Managed-Services-Leistungen) verlangen („CHANGE REQUEST“), es sei denn, dies ist für emax digital unzumutbar. Der CHANGE REQUEST ist schriftlich zu dokumentieren. emax digital unterbreitet dem Kunden daraufhin ein Angebot (Kosten, Zeitplan, Auswirkungen auf die Leistungserbringung im Übrigen). Nimmt der Kunde das Angebot der emax digital an, wird der CHANGE Vertragsgegenstand; lehnt der Kunde das Angebot der emax digital ab, gelten die bisherigen Bedingungen unverändert fort.
A.3.3 Änderungen des Funktionsumfangs der SOFTWARE selbst kann der Kunde nicht im Wege eines CHANGE REQUESTS verlangen. Solche Feature Requests können dessen ungeachtet von jedem NUTZER eingereicht werden. Die Aufnahme eines Feature Requests in die Roadmap für die Weiterentwicklung der SOFTWARE und ihre Umsetzung erfolgen nach Ermessen von emax digital. Kundenspezifische Entwicklungsarbeiten (Custom development) erfordern einen gesonderten Einzelvertrag zwischen den Parteien.
A.3.4 emax digital ist berechtigt, die SOFTWARE technisch weiterzuentwickeln und um neue Funktionalitäten (Features) zu ergänzen. Die im Einzelvertrag vereinbarte Funktionalität der SOFTWARE wird hierdurch nicht eingeschränkt. emax digital unterstützt den Kunden bei der Einführung neuer Funktionalitäten in angemessenem Umfang, soweit dies für deren vertragsmäßige Nutzung erforderlich ist.
A.3.5 emax digital kann dem NUTZER ohne weitere Kosten weitere noch in der Entwicklung befindliche Funktionalitäten der SOFTWARE (Beta-Module) zur Nutzung anbieten. Die Bereitstellung erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden und begründet keine dauerhaften Ansprüche des Kunden auf Nutzung und Verfügbarkeit. emax digital behält sich vor, Beta-Module jederzeit zu verändern und/oder zu sperren.
A.4 MITARBEITER von emax digital
A.4.1 Die konkreten Leistungspflichten der emax digital ergeben sich aus dem Einzelvertrag und ggf. seinen Anlagen.
A.4.2 emax digital verpflichtet sich, zur Erbringung der von ihr geschuldeten Leistungen nur qualifizierte und zuverlässige MITARBEITER einzusetzen. Die Auswahl und Einteilung der MITARBEITER obliegen grundsätzlich emax digital. Mitteilungspflichten und Widerspruchsrechte des Kunden hinsichtlich des Einsatzes von Subunternehmern, insbesondere aus Art. 28 Abs. 3 DSGVO bleiben unberührt. Die Leistungserbringung, Einarbeitung und aufgabenbezogene Schulung der MITARBEITER erfolgen unter verantwortlicher Leitung von emax digital. Die MITARBEITER unterstehen disziplinarisch ausschließlich den Weisungsrechten von emax digital.
A.4.3 Die Fachaufsicht über die MITARBEITER obliegt ausschließlich emax digital.
A.4.4 Die Auswahl, Zuweisung und der Austausch des von emax digital eingesetzten eigenen Personals obliegen ausschließlich emax digital. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz oder die fortgesetzte Tätigkeit bestimmter Personen besteht nicht. Wünsche des Kunden zum Austausch einzelner Personen kann emax digital nach billigem Ermessen berücksichtigen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
A.4.5 Soweit emax digital im Rahmen der Amazon Marketing Cloud („AMC“) Leistungen im Auftrag des Kunden erbringt, stellt emax digital sicher, dass ausschließlich entsprechend geschulte MITARBEITER auf die AMC-Instanz des Kunden zugreifen und die Nutzung der AMC im Einklang mit den Nutzungsbedingungen von Amazon erfolgt. Die Plattform AMC selbst wird von Amazon betrieben und verantwortet.
A.5 Mitwirkungspflichten des Kunden
A.5.1 Die im Einzelvertrag und ggf. seinen Anlagen und/oder in diesen AGB genannten Mitwirkungspflichten sind für die Vertragserfüllung durch emax digital wesentliche Mitwirkungspflichten des Kunden. Sofern der Kunde diese Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt, ist emax digital nicht zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung in der Lage und kann nach vorheriger Abmahnung die fristlose Kündigung des betroffenen Einzelvertrags erklären. emax digital gerät nicht in Verzug, solange der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht erbringt. Unbeschadet der vorgenannten Bestimmungen gelten die in den Ziffern A.5.2 bis A.5.7 genannten allgemeinen Mitwirkungspflichten.
A.5.2 VORFÄLLE sind unverzüglich per E-Mail an support@emax-digital.com oder über das Contact-Us-Formular (https://app.emax-digital.com/help-pages/bug-report) zu melden. Eine Störungsmitteilung sollte beinhalten: Name und Kundenkonto/-login, Beschreibung des VORFALLS, Zeitpunkt, Reproduzierbarkeit, Auswirkungen, ggf. Screenshots. Der Kunde unterstützt emax digital nach besten Kräften bei der Fehleranalyse.
A.5.3 Der Kunde benennt einen rechtsverbindlich Zeichnungsberechtigten und einen fachlichen Ansprechpartner (mit Berechtigungen zur SP-API/Ads-API/AMC-Freigabe), jeweils mit Stellvertretung.
A.5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die SYSTEMVORAUSSETZUNGEN zu schaffen, sie während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und ggf. nach Ankündigung von emax digital anzupassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
A.5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet, ihm zur Verfügung gestellte Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte aufzubewahren, so dass ein Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte unmöglich ist. Das persönliche Kennwort ist in regelmäßigen Abständen, bei Verdacht auf Kompromittierung unverzüglich zu ändern. Dritte, die den Internet-Anschluss oder Rechner des Kunden mit dessen Wissen und Wollen nutzen, sind zur Änderung des Passworts nicht befugt. Der Kunde ist dazu verpflichtet, sämtliche NUTZER auf die vorstehend beschriebenen Sorgfaltspflichten im Umgang mit der SOFTWARE hinzuweisen und durch geeignete Maßnahmen deren Einhaltung durch die NUTZER sicherzustellen.
A.5.6 Verstößt der Kunde oder ein NUTZER schuldhaft gegen die ihm auferlegten Pflichten aus Ziffer A.5.5, ist der Kunde zur Unterlassung weiterer Verstöße, zum Ersatz des emax digital entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung der emax digital von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, emax digital von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche der emax digital, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und/oder Zugänge betroffener NUTZER sowie zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
A.5.7 Bei Nutzung von Beta-Modulen ist der Kunde verpflichtet, emax digital Feedback zu Fehlern und Verbesserungsmöglichkeiten zu geben.
A.6 Leistungsentgelte und Zahlungsbedingungen
A.6.1 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Einzelvertrag. emax digital behält sich vor, das Leistungsentgelt zum 01. Januar eines jeden Jahres aufgrund allgemeiner Kostenentwicklung um bis zu 5% p.a. anzupassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann verlangen, dass emax digital eine Reduktion der Vergütung vornimmt, wenn der Kunde darlegen kann, dass die maßgeblichen Kosten gesunken sind. Im Falle einer Erhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.
A.6.2 Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
A.6.3 Fälligkeit der Nutzungsentgelte:
- Module ohne Amazon-API-Anbindung (z.B. Market Insights): ab BEREITSTELLUNG (erstem Nutzerzugriff).
- Module mit Amazon-API-Anbindung: spätestens ab erfolgreicher API-Verknüpfung durch den Kunden. Unterbleibt die Verknüpfung wegen fehlender Mitwirkung des Kunden, gilt die Vergütung ab dem Zeitpunkt fällig, zu dem die Verknüpfung bei vertragsgemäßer Mitwirkung möglich gewesen wäre.
A.6.4 Managed Services werden grundsätzlich monatlich nach Leistungserbringung abgerechnet. Bei Retainer-Vereinbarungen kann auch eine jährliche Vorausvergütung im Einzelvertrag vereinbart werden.
A.6.5 Mediabudgets (insbesondere Amazon DSP) sind vollständig im Voraus zu zahlen. Die tatsächlich abgerufenen Spendings werden gegen die Vorauszahlung laufend verrechnet.
A.6.6 Bei Self-Service-Angeboten kann die Abrechnung über einen Zahlungsdienstleister erfolgen. Die im Bestellprozess angezeigten Subscription-Modalitäten gehen diesen AGB vor.
A.6.7 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.
A.6.8 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, kann emax digital unbeschadet der Geltendmachung weiteren Schadensersatzes Verzugsschäden in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen gegenüber dem Kunden geltend machen. Erfüllt der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung unter Bestimmung einer angemessenen Nachfrist nicht, ist emax digital unbeschadet der Rechte des Satzes 1 berechtigt, die Arbeiten an sämtlichen im Auftrage des Kunden laufenden Projekten einzustellen sowie von dem betreffenden Vertrag zurückzutreten sowie dem Kunden sämtliche bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
A.6.9 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die zugrunde liegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung ist ferner nicht ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die zur Aufrechnung gestellten Forderungen auf Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungsmehrkosten beruhen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen.
A.7 Haftung
A.7.1 Mit Ausnahme der Haftung (a) nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG); (b) wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (c) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; und/oder (d) für die Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie ist die Haftung von emax digital wie folgt beschränkt oder ausgeschlossen.
A.7.2 Bei Fahrlässigkeit haftet emax digital nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Einzelvertrags unter Einschluss dieser AGB überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von emax digital auf den nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
A.7.3 Für Mängel an Beta-Modulen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern kein Fall der Ziffer A.7.1 vorliegt oder emax digital einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
A.7.4 Für Verträge zur Überlassung der Software gilt: Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits am Tag des Leistungsbeginns bestanden haben (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel betrifft eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft oder Beschaffenheit oder emax digital hat den Mangel arglistig verschwiegen.
A.7.5 Empfehlungen, Analysen und sonstige Ausgaben des als Teil der SOFTWARE zur Verfügung gestellten KI-Assistenten Emma sind unverbindlich und emax digital schuldet nicht die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Verwertbarkeit der Ausgaben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Eine Haftung von emax digital für Schäden, die dem Kunden aus der Nutzung oder Nichtnutzung der Ausgaben entstehen, ist, vorbehaltlich der Ziffern A.7.1 und A.7.2, ausgeschlossen.
A.7.6 Ansprüche verjähren außer in den Fällen der Ziffer A.7.1 12 Monate ab dem Moment, in dem der Kunde Kenntnis von den haftungsbegründenden Umständen hatte oder aufgrund grober Fahrlässigkeit dem Kunden solche haftungsbegründenden Umstände unbekannt geblieben sind. Der Kunde muss sich die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis der NUTZER zurechnen lassen.
A.7.7 Für Schäden aus Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit, Garantiezusagen sowie grob fahrlässig/vorsätzlich verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
A.7.8 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der emax digital.
A.8 Geheimhaltung, Datenschutz und IT-/Cyber-Sicherheit
A.8.1 Die Parteien behandeln alle Informationen und Dokumente, die ihnen von der anderen Partei zur Kenntnis gebracht worden bzw. im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangt sind und die als „geheim“ gekennzeichnet oder deklariert sind („vertrauliche Informationen“) während der Geschäftsbeziehung und zwei Jahre nach ihrer Beendigung vertraulich. Dies gilt nicht, solange und soweit diese Informationen, Dokumente und Daten
- den Parteien bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder
- allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies eine der Parteien zu vertreten hat, oder
- einer der Parteien von einem Dritten rechtmäßig ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht mitgeteilt bzw. überlassen werden oder von dem überlassenen Unternehmen zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind, oder
- nach gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Vorschriften oder aufgrund einer unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung offengelegt werden müssen, wenn der offenlegenden Partei dieses Erfordernis unverzüglich bekannt gegeben wird und der Umfang der Offenlegung soweit wie möglich eingeschränkt wird.
A.8.2 Auf Verlangen werden vertrauliche Informationen bei Beendigung der Zusammenarbeit gelöscht oder zurückgegeben; die Löschung ist auf Anfrage schriftlich zu bestätigen.
A.8.3 Haben die Parteien eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung zum Umgang mit VERTRAULICHEN INFORMATIONEN getroffen, geht diese den Regelungen dieser Ziffer A.8 vor.
A.8.4 Informationen zur Datenverarbeitung stellt emax digital online bereit (https://www.emax-digital.com/en/privacy-policy).
A.8.5 Soweit emax digital personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DS-GVO ab.
A.8.6 NIS-2/DORA/KRITIS: Fällt der Kunde in den Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie oder vergleichbarer Vorgaben, informiert er emax digital spätestens bei VERTRAGSSCHLUSS. Ergänzende Anforderungen sind gegebenenfalls im Einzelvertrag zwischen den Parteien zu vereinbaren; hierfür entstehender Zusatzaufwand kann gesondert vergütet werden.
A.9 Höhere Gewalt, Einschränkungen der Geschäftsbeziehung des Kunden zu Amazon
A.9.1 Bei unvorhersehbaren, unvermeidbaren Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Streik) verlängert sich die Leistungsfrist um angemessene Zeit, maximal acht Wochen.
A.9.2 Dauert das Ereignis über die Verlängerung hinaus an, gilt die Leistung als unmöglich.
A.9.3 Veränderungen der Geschäftsbeziehung des Kunden zu Amazon (insbesondere Beendigung des Vendor-Programms, Sperrung von Konten oder API-Zugängen) stellen keinen Fall höherer Gewalt im Verhältnis zu emax digital dar und berechtigen nicht zur Kündigung.
A.10 Sonstige Bestimmungen
A.10.1 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, als Gerichtsstand München vereinbart; emax digital ist unbeschadet dessen auch berechtigt, Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Kunden zuständig ist.
A.10.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) sowie der Vorschriften über das internationale Privatrecht.
A.10.3 Für Kunden mit Sitz außerhalb der EU können ergänzende Regelungen (Drittlandsübermittlungen, SCCs, Steuer) in einem gesonderten Anhang zum Einzelvertrag vereinbart werden.
A.10.4 Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrags alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten, insbesondere solche zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, zur Exportkontrolle sowie zu Wirtschaftssanktionen. Jede Partei wird die andere Partei unverzüglich informieren, wenn sie Kenntnis von einem Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen erlangt. Ein wesentlicher Verstoß gegen diese Ziffer berechtigt die andere Partei zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Einzelvertrags.
A.10.5 Diese AGB und die Bestimmungen des betreffenden Einzelvertrags enthalten die gesamte Vereinbarung der Parteien. Eigene Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn emax digital einem formularmäßigen Hinweis auf deren Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies den Vertrag im Übrigen nicht.
A.10.6 Änderungen und Ergänzungen eines Einzelvertrags bedürfen der Schriftform oder der fortgeschrittenen elektronischen Form i.S.d. Art. 26 der eIDAS-Verordnung (z.B. AdobeSign oder DocuSign). Erklärungen von Vertretern sind nur mit Zustimmung der Geschäftsführung in Textform verbindlich.
A.10.7 emax digital ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen sind nur zulässig, soweit sie (a) zur Anpassung an Änderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung oder behördlicher Auflagen erforderlich sind; (b) der Schließung nachträglich entstandener Regelungslücken dienen; (c) durch technische Weiterentwicklungen der SOFTWARE oder Änderungen der IT-Infrastruktur veranlasst sind und die Anpassung der AGB an den geänderten technischen Stand erforderlich machen; oder (d) rein redaktioneller oder klarstellender Natur sind, ohne den materiellen Gehalt der Regelungen zu verändern. Eine Änderung ist ausgeschlossen, soweit sie das vertragliche Äquivalenzverhältnis zwischen den Leistungen von emax digital und der vereinbarten Vergütung zu Lasten des Kunden verschiebt oder die im Einzelvertrag vereinbarten Hauptleistungspflichten oder wesentlichen Rechte des Kunden einschränkt. emax digital teilt dem Kunden beabsichtigte Änderungen mindestens 15 Tagen vor deren Inkrafttreten in Textform mit und weist dabei auf die Änderungen und das Widerspruchsrecht des Kunden hin. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. emax digital wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der 15-Tage-Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, gelten die bisherigen AGB unverändert fort; das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung des betroffenen Einzelvertrags bleibt unberührt.
A.10.8 Eine interne und vertriebliche Nutzung der Tatsache der Zusammenarbeit ist den Parteien ohne Zustimmung erlaubt. Eine namentliche Nennung des Kunden in öffentlichem Material (Case Studies, Website, Social Media etc.) der emax digital ist nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform zulässig.
A.10.9 Rechte und Pflichten aus Einzelverträgen sind nur mit schriftlicher Zustimmung von emax digital auf Dritte übertragbar. § 354a HGB bleibt unberührt.
Teil B – Überlassung der SOFTWARE (SaaS)
B.1 Bereitstellung als Software-as-a-Service (SaaS)
B.1.1 emax digital gewährt dem NUTZER für die Vertragslaufzeit den Gebrauch der SOFTWARE in ihrer jeweils aktuellen Version über das Internet im Wege eines SaaS-Modells. Die Überlassung von Nutzungsrechten richtet sich nach Teil D.
B.1.2 emax digital stellt die erforderliche IT-Infrastruktur und den vereinbarten Speicherplatz im Rechenzentrum bereit. Der Kunde stellt Internetzugang und einen geeigneten Browser bereit.
B.1.3 Der Kunde erhält die im Einzelvertrag festgelegte Anzahl von Zugangsrechten. NUTZER dürfen keine Wettbewerber von emax digital oder deren Mitarbeiter sein.
B.1.4 Die SOFTWARE greift auf folgende Datenquellen zu:
- Datenbestände der Amazon-Handelsplattform über die vom Kunden verbundenen Amazon-Konten (Vendor Central, Seller Central, Amazon Ads, AMC).
- Öffentlich zugängliche Inhalte von Amazon-Webseiten über beauftragte Drittdienstleister (Web-Scraping).
Bei Störungen des Datenzugriffs können Daten fehlen oder inaktuell sein. Inhalte werden ohne Prüfung auf Richtigkeit/Vollständigkeit visualisiert. emax digital ist für daraus abgeleitete Entscheidungen des NUTZERS nicht verantwortlich.
B.1.5 emax digital schuldet ein Bemühen um abrufbare DATEN im Rahmen der VERFÜGBARKEIT. Für die Erreichbarkeit von Zieladressen außerhalb des emax-digital-Netzes übernimmt emax digital keine Verantwortung.
B.1.6 emax digital schuldet ein Bemühen um hohe VERFÜGBARKEIT. Ein bestimmtes Maß an VERFÜGBARKEIT wird nicht geschuldet, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist. Planbare WARTUNGSARBEITEN werden rechtzeitig angekündigt.
B.1.7 emax digital ist berechtigt, Accounts zu sperren bei hinreichendem Verdacht auf rechtswidrige Inhalte, sicherheitsrelevante Risiken, missbräuchliche Nutzung oder Vertragsverstöße sowie bei behördlicher Anordnung. Soweit die Sperrung aufgrund behördlicher Anordnung erfolgen muss oder aus sonstigen Gründen Gefahr im Verzug ist, wird emax digital den Kunden vorab über den Verstoß informieren und ihm Gelegenheit geben, den Verstoß innerhalb einer angemessen Zeit zu beheben. Der Kunde wird ungeachtet dessen über Grund und Umfang einer Sperrung informiert, soweit rechtlich zulässig.
B.2 Laufzeit und Kündigung
B.2.1 Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von zwölf (12) Monaten ab VERTRAGSSCHLUSS geschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, es sei denn, dass eine Partei den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der jeweils anderen Partei maßgeblich.
B.2.2 Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden.
B.2.3 Ein wichtiger Grund liegt für emax digital insbesondere in folgenden Fällen vor: Zahlungsverzug mit den vereinbarten Monatsentgelten für zwei aufeinanderfolgende Termine oder Zahlungsrückstände in Höhe von insgesamt zwei Monatsentgelten.
B.2.4 Ein wichtiger Grund liegt für beide Parteien insbesondere in folgenden Fällen vor: Insolvenz, außergerichtliche Vergleichsverhandlungen einer Partei mit ihren Gläubigern zur Abwendung eines Insolvenzverfahrens, andauernde wesentliche Pflichtverletzung trotz schriftlicher Abmahnung mit 30-Tage-Frist zur Abstellung des Verstoßes.
B.2.5 Eine Kündigung bedarf der Textform.
B.2.6 Bei Bündelung mehrerer Module in einem Einzelvertrag gilt die Kündigung im Zweifel für den gesamten Einzelvertrag. Separat gebuchte Module (vgl. Ziffer A.1.3) können separat gekündigt werden.
B.2.7 Mit Wirksamwerden der Beendigung des Vertrags ist emax digital berechtigt und verpflichtet, sämtliche Zugänge des Kunden und der NUTZER zur SOFTWARE zu deaktivieren sowie die bestehenden API-Verbindungen zu trennen. Das Recht des Kunden, DATEN, die er während der Vertragslaufzeit vertragsgemäß in Form von Listen, Datenblättern oder vergleichbaren Exporten aus der SOFTWARE heruntergeladen hat, auch nach Vertragsende zeitlich unbeschränkt zu nutzen, bleibt hiervon unberührt.
B.3 Instandhaltung und Weiterentwicklung
B.3.1 emax digital gewährleistet die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der SOFTWARE und, dass keine Rechte Dritter der vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Die Regelungen für die Abrufbarkeit nach Ziffer B.1.5 richten sich nach dem Dienstvertragsrecht.
B.3.2 emax digital wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der SOFTWARE in angemessener Zeit beseitigen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden bleiben unberührt. Behaupten Dritte Ansprüche, die der vertraglichen Nutzung der software entgegenstehen, unterrichtet der Kunde emax digital unverzüglich. Er ermächtigt emax digital hiermit, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. emax digital ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen eigenen pflichtwidrigen Verhalten beruhen.
B.4 Rechteeinräumung durch den Kunden
B.4.1 Der Kunde gewährt emax digital das zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte, nicht übertragbare, nicht-ausschließliche Recht, die DATEN auf Servern und in Form von Backup-Kopien zu vervielfältigen, soweit für die Zwecke der Vertragserfüllung erforderlich.
B.4.2 Der Kunde gewährt emax digital das zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht-ausschließliche Recht, die DATEN ausschließlich den berechtigten NUTZERN zugänglich zu machen.
B.5 KI-Assistent Emma
B.5.1 emax digital stellt den NUTZERN den KI-gestützten Assistenten „Emma“ zur Verfügung. Emma greift ausschließlich auf vom Kunden angebundene Datenquellen zu (SP-API, Amazon Ads, AMC sowie öffentliche Amazon-Inhalte via Web-Scraping über Drittdienstleister).
B.5.2 Emma basiert auf Large Language Models (LLMs) verschiedener Drittanbieter. emax digital wählt die Modelle nach eigenem Ermessen aus und kann sie austauschen, ergänzen oder ersetzen. Ein Wechsel des Modells darf die vertraglich geschuldete Funktionalität und Qualität der SOFTWARE nicht wesentlich beeinträchtigen (Ziffer A.3.4). Mehrere Modelle können parallel eingesetzt werden.
B.5.3 Emma kann optional Web-Recherchen aus öffentlich zugänglichen Quellen durchführen. Diese Funktion kann von emax digital aktiviert oder deaktiviert werden. emax digital wählt die genutzten Quellen mit verkehrsüblicher Sorgfalt aus. Vollständigkeit, Aktualität und Fehlerfreiheit dieser Inhalte werden nicht gewährleistet.
B.5.4 Emma trifft keine autonomen Entscheidungen und führt keine selbstständigen Aktionen in Kundensystemen durch. Alle Ausgaben und Empfehlungen sind unverbindlich; die Entscheidung über die Umsetzung liegt ausschließlich beim Kunden (vgl. Ziffer A.7.5).
B.5.5 Kundendaten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet, auch nicht durch die eingesetzten Drittanbieter. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach dem AVV und der Datenschutzerklärung.
B.5.6 Emma ist als unterstützendes Analyse- und Empfehlungswerkzeug konzipiert. Vollautomatisierte Entscheidungen im Sinne von Art. 22 DS-GVO finden nicht statt.
B.5.7 Der Kunde ist berechtigt, die von Emma generierten Ausgaben (z.B. Analysen, Empfehlungen, Texte) im eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen und weiterzuverarbeiten. Weitergehende Nutzungsrechte Dritter an den Ausgaben werden nicht eingeräumt. emax digital macht an den generierten Ausgaben keine eigenen Rechte geltend, soweit solche entstehen.
Teil C – Supportleistungen und emax Managed Services
C.1 Leistungsgegenstand von Supportleistungen
C.1.1 emax digital erbringt SUPPORTLEISTUNGEN für die jeweils aktuelle Version der SOFTWARE (zusätzlich zur Gewährleistung).
C.1.2 SUPPORTLEISTUNGEN werden nach dem neuesten Stand bewährter Technik erbracht. Kundenspezifische Vorgaben werden berücksichtigt, soweit mitgeteilt und von emax digital akzeptiert.
C.1.3 Weitere Festlegungen (z.B. Remote-Zugänge) sind in der Leistungsbeschreibung des Einzelvertrags enthalten.
C.2 Leistungen bei Vorfällen
C.2.1 Ordnungsgemäß gemeldete TECHNISCHE FEHLER werden durch BUGFIXES beseitigt.
C.2.2 emax digital bemüht sich um schnellstmögliche Beseitigung von VORFÄLLEN. Bei erheblichen Auswirkungen wird nach Möglichkeit ein Workaround bereitgestellt. Verbesserungsvorschläge und Vorfälle mit geringer Auswirkung werden im Rahmen der regulären Produktentwicklung berücksichtigt.
C.2.3 emax digital informiert den NUTZER laufend über Status und Erfolg der Beseitigung.
C.2.4 Der NUTZER bestätigt die erfolgreiche Beseitigung eines VORFALLS unverzüglich. Erfolgt keine Bestätigung innerhalb von zehn Werktagen nach Beseitigungsmeldung, gilt die Bestätigung als konkludent erfolgt, wenn emax digital auf die Folgen hinweist und der NUTZER nicht innerhalb von fünf weiteren Werktagen einen wesentlichen Mangel geltend macht. Danach wird das Ticket geschlossen.
C.3 emax Managed Services
C.3.1 emax digital erbringt Leistungen sorgfältig und nach dem jeweils aktuellen state-of-the-art auf dem Gebiet der Beauftragung unter dem betreffenden Einzelvertrag, soweit nichts anderes vereinbart ist.
C.3.2 Beratung schuldet emax digital nur, soweit sie ausdrücklich beauftragt ist.
C.3.3 emax digital bestimmt Ort und Zeit der Leistung selbst; zeitliche und fachliche Anforderungen aus dem Einzelvertrag werden berücksichtigt.
C.3.4 Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte an geistigem Eigentum von emax digital oder Dritten, das emax digital für die Leistungserbringung verwendet.
Teil D – Lizenzbedingungen
D.1 Gegenstand der Lizenzbedingungen
D.1.1 Gegenstand dieser Lizenzbedingungen ist die Einräumung von Nutzungsrechten an der SOFTWARE in der bei VERTRAGSSCHLUSS aktuellen Form sowie für alle Weiterentwicklungen und BUGFIXES.
D.2 Umfang der Rechteeinräumung
D.2.1 Unter der Bedingung vollständiger Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung erhält der NUTZER ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit zur Nutzung der SOFTWARE im eigenen Geschäftsbetrieb über einen Browser. Wettbewerber von emax digital (und deren Mitarbeiter) sind von der Nutzung ausgeschlossen.
D.2.2 Von der SOFTWARE bereitgestellte Inhalte (z.B. Dashboards, Listen, Reports, Excel-/CSV-Exporte, Bilder, Screenshots) dürfen intern genutzt und im eigenen Geschäftsbetrieb weiterverarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig im Rahmen des üblichen internen Reportings innerhalb der Unternehmensgruppe oder gegenüber unmittelbar eingebundenen externen Personen. Eine Weitergabe an Wettbewerber von emax digital ist ausgeschlossen.
D.2.3 Gesetzlich zwingende Rechte des NUTZERS bleiben unberührt.
D.2.4 Darüber hinaus ist der NUTZER nicht zur Vervielfältigung oder sonstigen Nutzung der SOFTWARE berechtigt.
D.2.5 Zugangsrechte dürfen nicht an Dritte überlassen, veräußert, vermietet oder unterlizenziert werden.
D.2.6 Bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden sämtliche Nutzungsrechte sofort unwirksam. emax digital ist zur sofortigen Sperrung sämtlicher Zugänge des Kunden berechtigt, ohne dass dem Kunden insoweit Schadensersatzansprüche zustünden.
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